Baukoerperanschluesse formale Regelung

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01-01-02-Baukörperanschlüsse (formale Regelungen)

Die Ausbildungen der Fenster- und Fassadenanschlüsse sind gemäß den nachfolgenden Beschreibungen vorzunehmen.

Die bauphysikalischen Einwirkungen durch das Raumklima und das Außenklima sind zu berücksichtigen. Die Anschlüsse zum Baukörper müssen den Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Feuchteschutz gerecht werden.

Die Anforderungen an die Anschlussfugenausbildung sind in DIN 4108-7, DIN 4109, DIN 18360, DIN V 18599, und ATV 18299 sowie EnEV 2016 enthalten.

Die EnEV 2016 wird in naher Zukunft durch das Gebäudeernegiegesetz GEG 2019 ersetzt.

Für die Anforderungen in Bezug auf den Wärmeschutz und Feuchteschutz mit der Vermeidung von Schimmelpilzen wird auf das VFF-Merkblatt ES.03, Wärmetechnische Anforderungen an Baukörperanschlüsse für Fenster verwiesen. Hier sind Anschlussbeispiele mit der Angabe der Temperaturfaktors fRsi und dem längenbezogener Wärmedurchgangskoeffizienten enthalten.

Zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung sollte der Faktor für den raumseitigen Wärmeübergangswiderstand fRsi > 0,70 sein.

Die Konstruktionen sind so zu gestalten, dass ein Feuchteausgleich nach außen ermöglicht wird. Ein Feuchteausgleich kann sichergestellt werden, wenn raumseitig Dichtmaterialien mit höherem Diffusionswiderstand verwendet werden als außenseitig und/oder auf der Außenseite witterungsgeschützte Öffnungen eingeplant werden. Äußere Einflüsse, wie Bauwerksbewegungen, dürfen die Abdichtungen nicht in ihrer Funktion beeinträchtigen.
Bei Fensteröffnungen mit größeren Spannweiten, auskragenden Bauteilen usw. sind größere Bauwerksbewegungen im Bereich der Anschlüsse zu erwarten, die DIN 18202 ff ist zu beachten.

Die Befestigungsmaterialien sind bei Fenstern und Türen in die Einheitspreise einzurechnen. Bei PR-Fassaden werden die Befestigungen in einer extra LV-Position erfasst, diese dürfen erst nach den Vorgaben der Prüfstatik bestellt werden.

Eine prüffähige Statik aller Befestigungsmaterialien wird in einer gesonderten Position im Leistungsverzeichnis abgefragt.

Die Bauanschlüsse werden in der Ausführungsplanung vom Planer dargestellt, der Auftragnehmer setzt diese in seine Werk- und Montageplanung um.
Das verwendete Material muss vor der Verwendung vom Planenden freigegeben werden.

Zu beachten sind die Leitfäden zur Montage von Fenster, Türen und Fassaden.
(extra LV-Position bei PR-Fassaden).
Bei Elementen betreffend dem Brand- und Rauchschutz sind allein die Zulassungen und Montageanleitungen des Systemgebers maßgebend.
Bei Elementen, die nach RC Klassen zu befestigen sind ist die Zulassung und Montageanleitung des Systemgebers maßgebend.

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