Normale Scheinfugen sind eine Nebenleistung nach DIN ATV 18353 Punkt 4.1.7. Sie werden später verschlossen und sind dann nicht mehr sichtbar. Der Estrichleger stellt sie nach eigener Entscheidung her.
Die "Scheinfugen nach planerischer Vorgabe" sollen später bei Stein- oder Keramikbelägen übernommen werden. Sie bleiben also sichtbar. Hier müssen vom Planer/Ausschreibenden Vorgaben gemacht werden, wie/wo diese auszuführen sind.