Vorbemerkung gleichw.techn.Spezifikat
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Kennung: STLB-Bau 2024-04 099
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Für eine VOB-konforme Leistungsbeschreibung stehen u.a. folgenden Beschreibungsmerkmale zur Verfügung:
- Gegenstand Standardbeschreibung
- ...
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