Schiene schmieren L 2m Bogen-L 750 m
Schiene schmieren nach Schienenerneuerungen oder Gleisumbauten,
Richtlinie 824.2510-AH-101,
ab Übergangsbogenanfang bis zum Bogenende alle 20 m
über eine Länge von 2 m,
Länge Bogen '750' m
.
Abrechnungseinheit: St
Kennung: STLB-Bau 2025-10 097
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Für eine VOB-konforme Leistungsbeschreibung stehen u.a. folgenden Beschreibungsmerkmale zur Verfügung:
- Leistungsumfang Gleisbau
- Richtlinie
- Bereich Schienenbearbeitung
- Länge [m] Schiene/Profil
- Länge [m] Bogen
- ...
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