Schiene schmieren L 2m
Schiene schmieren nach Schienenerneuerungen oder Gleisumbauten,
Richtlinie 824.2510-AH-101,
ab Übergangsbogenanfang bis zum Bogenende alle 20 m
über eine Länge von 2 m.
Abrechnungseinheit: m
Kennung: STLB-Bau 2025-04 097
Oben sehen Sie einen Beispiel-Ausschreibungstext aus dem Bereich "Schienen schmieren".
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Für eine VOB-konforme Leistungsbeschreibung stehen u.a. folgenden Beschreibungsmerkmale zur Verfügung:
- Leistungsumfang Gleisbau
- Richtlinie
- Bereich Schienenbearbeitung
- Länge [m] Schiene/Profil
- Ausführungsunterlagen
- ...
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