Die bundesweit gültige Ersatzbaustoffverordnung (EBV) löst am 1. August 2023 die Regelungen der Bundesländer für das Recycling von Bauabfällen ab. Diese Mantelverordnung wird einen allgemeingültigen Rechtsrahmen für den Umgang mit Ersatzbaustoffen schaffen und zum nachhaltigen Schutz von Boden und Gewässern beitragen.
In STLB-Bau wurde ein Verweis auf die Ersatzbaustoffverordnung aufgenommen, weitere Auswahlkriterien werden folgen.