Die Entscheidung zur Löschung der Sammelbefestigung erfolgte auf Grund von Änderungen in der ATV DIN 18382 Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnische Anlagen. Eine Sammelbefestigung ist nach Meinung des GAEB-AK LB053 "Niederspannungsanlagen" ein Hilfsmittel bei der Kabelverlegung und ein nicht definierter Begriff. Es werden entweder Kabel-Klemmbügel oder Kabel-Sammelhalterungen darunter verstanden. Diese Hilfsmittel können für einen geringeren Aufwand bei der Leitungsverlegung eingesetzt werden, technisch gibt es dafür aber keine Notwendigkeit.
Wird die Verlegeart „mit Befestigung gemäß bauaufsichtlicher Zulassung“ gewählt, kann der AN entscheiden, ob er Sammelbefestigungen verwendet, gemäß dem Grundsatz der VOB „Die Ausführung obliegt dem AN unter Berücksichtigung aller Vorschriften sowie dem Stand der Technik“.