Gemäß ATV DIN 18380 Punkt 4.1.6 ist das Anbringen von Konsolen und Halterungen für die Rohrleitung eine Nebenleistung. Wir das Rohr so befestigt, ist bei "Rohrbefestigung" die Auswahl "ohne Angabe" ausreichend. Zu den "besonderen" Rohrbefestigungen zählen gemäß ATV DIN 18380 Punkt 4.2.12 Widerlager, Rohrleitungsfestpunkte, Rohrlager mit Gleit- oder Rollenelementen, Tragschalen oder Stützgerüste. Soll die Rohrleitung eine solche Befestigung erhalten, ist die Auswahl "besondere Rohrbefestigungen werden gesondert vergütet" zu verwenden. Beschrieben werden können diese in der Teilleistungsgruppe "Rohrbefestigungen, Rohrschlitten, Rohraufhängungen".