Eine bauaufsichtliche Zulassung für WDV-Systeme gibt es nur für Wände und darin aufgehende Bauteile wie Brüstungen, Nischen oder Stützen.
Bei anderen Bauteilen wie Decken, Leibungen oder Unterzügen sind derartige Konstruktionen nach Meinung des zuständigen GAEB-Facharbeitskreises als verputzte Außenwärmedämmung zu bezeichnen.