Bei dünnschichtigen Estrichen (z. B. Hartstoffestriche 10 mm) sind Mehrdicken im Bereich von jeweils 1 mm praxisgerecht. Während bei üblichen Estrichdicken zwischen 20 und 80 mm Mehrdicken in 5 bzw. 10 mm Schritten praxisgerecht sind, siehe DIN 18560-1 Tabelle 1.
Praxisgerecht werden Mehrdicken < 2,5 mm nicht extra vergütet, während ≥ 2,5 mm auf 5 mm aufgerundet werden. Z. B. 15 mm Mehrdicke = 3-mal „je 5 mm“ Mehrdicke. Z. B. 12,4 mm Mehrdicke = 2-mal „je 5 mm“ Mehrdicke.
Praxisgerecht werden Mehrdicken je angefangene 5 mm in Ansatz gebracht und mathematisch auf- oder abgerundet.